Wimpelordnung

Wimpelordnung
für das Zeltlager des Lastruper Schwimmvereins

Präambel
Alle Gäste und Freunde des Zeltlagers des Lastruper Schwimmvereins sind im Rahmen der Wimpelordnung im Zeltlager herzlich willkommen.
Über allem steht die Sicherheit und Unversehrtheit aller und vor allem der jungen Lagerteilnehmer, Gäste und Angreifer. Die nachstehende Wimpelordnung wird von allen Beteiligten als verbindlich anerkannt.

1. Der Wimpel wird in der Zeit ab Sonnenuntergang bis ca. 24.00 Uhr aufgestellt. Nur zu diesen Zeiten sind Angriffe auf den Wimpel erlaubt.

2. Ein Angriff muss vorher nicht angemeldet werden.

3. Auf dem Zeltplatz besteht ein generelles Rauch- und Alkoholverbot für Lagerteilnehmer, Gäste und Angreifer.

4. Bei schlechtem Wetter oder besonderen Aktionen behält sich die Lagerleitung oder die wachhabenden Leiter Abweichungen von den Zeiten nach Punkt 1 vor. Am Samstag wird keine Wimpelwache durchgeführt.

5. Die Wimpelwache wird von allen Lagerteilnehmern gestellt.

6. Sobald ein Angreifer gefangen wurde und der Wimpel durch den Angreifer nicht mehr erreicht werden kann, ist der Angriff abgewehrt. Ein erneuter Angriff darf durch den Gefangenen in der gleichen Nacht nicht nochmals erfolgen.

7. Bei einem Angriff ist besonders Rücksicht auf die jüngeren und schwächeren Teilnehmer zu nehmen. Sollte ein Angriff außer Kontrolle geraten, wird dieser sofort beendet. Überfälle mit kriegs- oder gewaltverherrlichenden Masken (z.B. Strumpfmasken) und Gegenständen sind nicht erlaubt. Erlaubt sind selbstverständlich andere Kostümierungen wie z.B. Karnevalsverkleidungen.

8. Der Wimpel gilt als erobert, wenn er mit dem dazugehörigen Holzpflock aus dem Zeltlager entwendet wird und nicht wieder eingeholt wird. Die Einlösung des Wimpels ist mit den Trainern vor Ort auszuhandeln. Der Wimpel ist pfleglich zu behandeln!

9. Zelte und jegliches Lagerinventar sind für Nichtlagerteilnehmer absolut tabu. Zelte sind weder zu betreten, noch zu beschädigen oder in ihrem Zustand zu werden. Schlafende Lagerteilnehmer wecken ist streng verboten. Selbstverständlich dürfen keine Lagerteilnehmer als „Geiseln“ genommen werden.

10. Ein Befahren des Zeltlagerplatzes durch Angreifer oder Gäste mit motorisierten Fahrzeugen ist im Rahmen eines Angriffs in keinem Fall gestattet.

11. Das Hausrecht übt die Lagerleitung aus.



Lastrup, im Mai 2017
Trainer und Vorstand des LSV


(Wimpelordnung erstellt mit freundlicher Unterstützung der Leiterrunde der Messdienergemeinschaft St. Petrus Lastrup)